Bundesrat: Reform des Aufenthaltsgesetzes - Bleiberecht statt Kettenduldung

Veröffentlicht am 11.07.2015 in Bundespolitik

Das Bleiberecht für lange in Deutschland nur geduldete Frauen, Männer und Kinder wird deutlich erweitert. Azubis ohne sicheren Aufenthaltsstatus werden künftig nicht abgeschoben. Der Bundesrat hat am Freitag die Reform des Aufenthaltsgesetzes bestätigt.
 

Die SPD hat im Gesetzgebungsverfahren zur Bleiberechtsreform durchgesetzt, dass auch Frauen, Männer und Kinder in Zukunft ein sicheres Bleiberecht  in Deutschland erhalten können, die bislang langjährig nur geduldet sind. Dies gilt vor allem für jene, die sich gut integriert haben und die deutsche Sprache gut beherrschen. Insbesondere wurden Regelungen getroffen, um Kindern und Jugendlichen eine Perspektive auf ein sicheres Leben in Deutschland zu geben. Eine umfassende Reform des Aufenthaltsgesetzes hat am Freitag den Bundesrat passiert.

Perspektiven schaffen

In Deutschland leben derzeit mehr als 125.000 Geduldete, darunter viele Kinder, die schon hier geboren sind. Häufig sind sie seit vielen Jahren bei uns, haben unsere Sprache gelernt, gehen in die Schule und verdienen als Erwachsene selbst ihren Lebensunterhalt. Mit der Reform des Bleiberechts werden sie nicht länger die langjährige Praxis der Kettenduldung über sich ergehen lassen müssen. Diese Praxis hielt viele von ihnen in der permanenten Angst, eines Tages doch noch abgeschoben zu werden.

Die SPD hat zudem im Gesetz verankern können, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die in Deutschland eine Ausbildung beginnen, ein sicheres Bleiberecht erhalten – auch das gilt für Menschen, die als „geduldet“ eingestuft sind. Egal, wie ihr Asylverfahren entschieden wurde oder entschieden wird: Alle können ihre Ausbildung in Deutschland beenden und werden nicht abgeschoben. Damit haben Arbeitgeber jetzt Gewissheit, dass ihre Azubis in Deutschland bleiben dürfen.

Keine Vorlage für automatische Abschiebehaft

Die Befürchtung einiger Kritiker des Gesetzes, die Reform sehe eine Ausweitung von Abschiebehaft vor, blieb unbegründet. Die Ausführungen zum Haftgrund „Fluchtgefahr“ wurden zur rechtlichen Klarstellung in den Gesetzestext aufgenommen – mit definierten Anhaltspunkten für Fluchtgefahr. Damit ist aber keineswegs automatisch eine Zunahme von Inhaftierungen verbunden, denn noch immer wird jeder Einzelfall geprüft. Der neue viertägige Ausreisegewahrsam betrifft, anders als oft in den Medien dargestellt, nicht Flüchtlinge, die aus einem anderen EU-Staat nach Deutschland eingereist sind. Vielmehr geht es um Menschen, deren Asylantrag in allen Instanzen abgelehnt wurde, bei denen die Ausreisefrist abgelaufen ist und die bereits in der Vergangenheit über ihre Identität getäuscht hatten.

Die Reform des Bleibe- und Aufenthaltsrechts schafft also neue Perspektiven für Menschen, die aus ihrer Heimat fliehen mussten und bei uns eine neues Zuhause aufbauen möchten. Das Gesetz definiert aber auch, dass all diejenigen, die keinerlei Aussicht auf ein Aufenthaltsrecht haben, schneller als bisher abgeschoben werden können.